mit Chefinspektor Moser
Ausbildung zum/zur ADR- und RID-Gefahrgutbeauftragten nach § 11 Abs. 1 GGBG mit Prüfung und Zertifikat des BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Gemäß dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (BGBl I Nr. 50/2012) haben Unternehmen, die gefährliche Güter verpacken, befördern, beladen oder entladen, eine/n ausgebildete/n Gefahrgutbeauftragte/n zu bestellen.
Datum
Von 18.05.2015 - 22.05.2015
ganztägig
iCalendar Termin Herunterladen |