Führerscheinbesitzer in der gewerblichen Beförderung müssen nach § 12 GWB eine 5-teilige Weiterbildung nachweisen. Führerscheinneulinge, die nach 2009 den Führerschein gemacht haben, müssen zuerst die Grundqualifizierung (bei der Landesregierung) absolvieren. Diese Grund- oder Weiterbildung (EUR 580,- statt Einzelmodule EUR 790,-) ist spätestens nach 5 Jahren aufzufrischen. Bus-Lenker müssen zusätzlich den Kurs: Personenbeförderung inkl. Sicherheit und Komfort 1e, 1f, 2c, 3h (Modul 3), besuchen.
28.04 bis 26.05.2018, jeden Samstag 08:00 bis 16:30 Uhr (außer 26.05.2018, Samstag 07:00 bis 15:30 Uhr)
Datum
Von 28.04.2018 - 26.05.2018
ganztägig
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Veranstalter
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