C95-Gesamtweiterbildung und 1. Teil D95-Weiterbildung



Führerscheinbesitzer in der gewerblichen Beförderung müssen nach § 12 GWB eine 5-teilige Weiterbildung nachweisen. Führerscheinneulinge, die nach 2009 den Führerschein gemacht haben, müssen zuerst die Grundqualifizierung (bei der Landesregierung) absolvieren. Diese Grund- oder Weiterbildung (EUR 580,- statt Einzelmodule EUR 790,-) ist spätestens nach 5 Jahren aufzufrischen. Bus-Lenker müssen zusätzlich den Kurs: Personenbeförderung inkl. Sicherheit und Komfort 1e, 1f, 2c, 3h (Modul 3), besuchen.

Datum

Von 05.03.2018 - 09.03.2018
8:00 - 16:30

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