C95-Gesamtweiterbildung und 1. Teil D95-Weiterbildung (für den Führerschein im Personen- und Güterverkehr nach BGBl. 139/2008)



Führerscheinbesitzer in der gewerblichen Beförderung müssen nach § 12 GWB eine 5-teilige Weiterbildung nachweisen. Führerscheinneulinge, die nach 2009 den Führerschein gemacht haben, müssen zuerst die Grundqualifizierung (bei der Landesregierung) absolvieren. Diese Grund- oder Weiterbildung (EUR 580,- statt Einzelmodule EUR 790,-) ist spätestens nach 5 Jahren aufzufrischen. Bus-Lenker müssen zusätzlich den Kurs 8820 besuchen.

Datum

Von 04.03.2017 - 01.04.2017
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