Führerscheinbesitzer in der gewerblichen Beförderung müssen nach § 12 GWB eine 5-teilige Weiterbildung nachweisen. Führerscheinneulinge, die nach 2009 den Führerschein gemacht haben, müssen zuerst die Grundqualifizierung (bei der Landesregierung) absolvieren. Diese Grund- oder Weiterbildung (EUR 580,- statt Einzelmodule EUR 790,-) ist spätestens nach 5 Jahren aufzufrischen. Bus-Lenker müssen zusätzlich den Kurs 8820 besuchen.
Datum
Von 01.10.2016 - 22.10.2016
8:00 - 16:30
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