ACHTUNG: Vorbesprechung VA Nr: 42110.015 Di 19.01.2016 18:00 -22:00 Uhr
Gemäß dem Bundesgesetz über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – ASchG), BGBl. Nr. 450/1994, und der 277. Verordnung über die Fachausbildung der Sicherheitsfachkräfte (SFK-VO), sind die Betriebe verpflichtet, je nach Größe ihrer Arbeitsstätten Sicherheitsfachkräfte einzusetzen. Weiters erhalten Sie sowohl die Ausbildung zum Giftbezugsberechtigten und Giftbeauftragten als auch zum Brandschutzbeauftragten und Ersthelfer.
Datum
Von 28.01.2016 - 06.06.2016
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Veranstalter
WIFI SteiermarkKontakt
Mag. Jörg GeisterTelefon
0316 602 881Wo?
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