Sowohl das Außenwirtschaftsgesetz 2011, als auch das U.S. Sanktionsrecht sehen ein internes Kontrollprogramm, ein Compliance Management System (CMS) vor. Kernelement ist die Risikoanalyse. Wo ist Ihr Risiko im (Re)Export von sogenannten Dual-Use Gütern?
- Anknüpfungspunkte der Risikoanalyse
- kontrollierte Güter
- genehmigungspflichtige Aktivitäten Verbote
- Praxisbeispiele
Die Güterliste des Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009, (sog. Dual-Use Verordnung) – die EU-Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck ist Hauptanknüpfungspunkt der Ausfuhrkontrolle. Auch Bestandteile können erfasst sein. Nach welchem Schema Sie Ihre Güterprüfung vornehmen können, erfahren Sie in diesem Seminar. Wenn Sie U.S.-kontrollierte Güter haben, könnte Ihr Reexport genehmigungspflichtig sein. Wann eine U.S.
Reexportgenehmigungspflicht vorliegt und wie die „deminimis“- Regel anzuwenden ist, wird ebenfalls besprochen.
Die Endverwendung Ihres Ausfuhrgeschäftes muss den Genehmigungskriterien entsprechen. Was sind „red flags“?
Arbeitsschwerpunkte:
Risikoanalyse im Außenwirtschaftsrecht und der U.S. (Re)Exportkontrolle im Zusammenhang mit:
- Güterklassifikation
- Bestandteilregelung
- „de-minimis“-Regel
- Endverwendungskontrolle
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Zielgruppe:
- Geschäftsführer
- Area Sales Manager
- Verantwortliche Beauftragte nach dem Außenwirtschaftsgesetz
- Export- und Zoll-Verantwortliche in Industrie- und Logistikunternehmen
- Compliance-Verantwortliche in Versicherungen und Banken
- Abteilungsleiter Einkauf und Vertrieb
Güter des doppelten Verwendungszwecks
Termine: Salzburg & Wien, Hotel folgt
Datum
Von 03.11.2020
9:00 - 12:30
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