Nur für Ursprungwaren eines Abkommen wird die Zollpräferenz (zumeist Zollfreiheit) gewährt. Kenntnisse der Ursprungsregeln der EU-Abkommen sind daher eine Grundvoraussetzung, um im Warenverkehr vom jeweiligen Abkommen zu profitieren.
Der Wirtschaftsbeteiligte (Einführer, Ausführer, Hersteller, Händler, Spediteur) ist gefordert zu wissen, ob eine Ursprungsware des Abkommens vorliegt, wie die Zollpräferenz korrekt zu beantragen ist und welche sonstigen Bedingungen der Ursprungsregeln zu erfüllen sind.
Die Ursprungsregeln des Abkommens der EU mit dem Vereinigten Königreich (VK) beinhalten Bestimmungen und Regeln, die aus unterschiedlichen Präferenzmaßnahmen der EU (z.B. Abkommen der EU mit Japan und Kanada) entnommen wurden. Die Ursprungsregeln im Detail sind zwar bekannt, jedoch in der Zusammensetzung neu!
Arbeitsschwerpunkte:
- Übersicht über alle Präferenzmaßnahmen der EU, die Ursprungsnachweise beinhalten
- Struktur und Ziel des Abkommens im Hinblick auf Ursprungsregeln und deren Anhänge
- URSPRUNGSREGELN
- Ursprungserzielung (vollständig gewonnen; erzeugnissspezifische Regeln)
- Zollpräferenz (nur für VK Ursprungswaren); Territorialität (nur EU und VK)
- Bilaterale Ursprungskumulierung (Ursprungswaren; volle Kumulierung / Lieferantenerklärung)
- Toleranzen (Agrarwaren; Textilien; sonstige Waren); Minimalbehandlung
- Verpackungsmaterial; Warenzusammenstellungen, buchmäßige Trennung
- Nichtmanipulation; Verbot der Zollrückvergütung
- NACHWEIS DER URSPRUNGSEIGENSCHAFT UND BEANSPRUCHUNG DER PRÄFERENZBEHANDLUNG
- Zollpräferenzbehandlung (Antrag und Zeitpunkt):
– Erklärung zum Ursprung (schriftlicher Ursprungsnachweis – Wortlaut auf einem Handelsdokument)
– Gewissheit des Einführers (kein schriftlicher Ursprungsnachweis) - Aufbewahrung der Unterlagen; Kleinsendungen
- Prüfung und Verweigerung der Zollpräferenz
- ERZEUGNISSPEZIFISCHE URSPRUNGSREGELN (Bemerkungen und Ursprungsliste)
- Arten von erzeugnisspezifischen Ursprungsregeln
- Aufbau und Besonderheiten der Ursprungsliste
- Praktische Beispiele
Beinhaltet: virtuelle Teilnahme am Seminar mit Fragemöglichkeit, PowerPoint Präsentation als pdf-Datei. Im Anschluss an die Schulung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung.
Technische Voraussetzung: Sie benötigen einen internetfähigen Rechner / Laptop / Tablet oder Smartphone, um am Training teilnehmen zu können. Sie erhalten vor Beginn des Webinars von uns den Link und die Zugangsdaten zur Teilnahme an der Onlineschulung. Durch das Klicken auf diesen Link, kurz vor der Schulung, wählen Sie sich ein und gelangen in einen virtuellen Warteraum. Sobald die Übertragung von unserem Moderator gestartet wird, nehmen Sie automatisch daran teil.
Zur Vorbereitung des Trainings erhalten Sie vor dem Webinar, zusammen mit der Zusendung des Zugangslinks, die Präsentation als pdf-Datei. Vor dem Webinar können wir Ihren Zugang gemeinsam testen, damit ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist. Auch während des Webinars unterstützen wir Sie, falls Probleme auftauchen sollten.
Flyer Webinar – Fit für den Brexit – Abkommen EU – Vereinigtes Königreich
Datum
Von 10.02.2021
13:30 - 16:30
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