Förderbar ist nur die Stilllegung von schadstoffreichen LKW und Sattelzugfahrzeuge (jeweils > 3,5 to) der Euroklassen 0 bis IV. Die Stilllegung hat nach Antragstellung innerhalb von drei Monaten zu erfolgen. Gefördert werden Unternehmen, die im Straßengüterverkehr tätig sind und die im Besitz einer aufrechten Berechtigung nach dem Güterbeförderungsgesetz sind.
Datum
Bis 31.12.2019
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