Alle Präferenzregelungen (Abkommen und autonome Begünstigungen) der EU beinhalten sehr unterschiedliche präferenzielle schriftliche Ursprungsnachweise, die einer Ware die Zollpräferenzbegünstigung ermöglichen. Ein zollamtlich bestätigter Ursprungsnachweis (Warenverkehrsbescheinigung) findet immer weniger Anwendung und wird je nach Präferenzregelung durch im Wortlaut und auch inhaltlich unterschiedliche Erklärungen des Ausführers (sogenannte „Selbstzertifizierung“) ersetzt.
Der Wirtschaftsbeteiligte (Einführer, Ausführer, Hersteller, Händler, Spediteur) ist gefordert zu wissen, welcher schriftliche Ursprungsnachweis erforderlich ist, um eine Zollpräferenzbegünstigung in der EU bzw. im Partnerland zu erlangen. Lieferantenerklärungen für Waren mit oder ohne Präferenzursprungseigenschaft sind Erfordernisse bzw. Grundlage für die spätere Ausstellung eines Ursprungsnachweises. Die Notwendigkeit, Ausstellung, Akzeptanz und Handhabung von Lieferantenerklärungen führen in der Praxis oft zu zahlreichen Fragen und Problemen, die vor deren Ausstellung zu klären sind.
Die unrechtmäßige Ausstellung von Ursprungsnachweisen bzw. Lieferantenerklärungen kann zollrechtliche (Nacherhebung Zoll) und finanzstrafrechtliche (verantwortliche Person) Konsequenzen nach sich ziehen.
Zielgruppe:
Alle Personen eines Unternehmens, die in ihren Aufgabenbereich (z.B. Vertrieb, Verkauf, Einkauf, Versand und Logistik) auch für Ursprungsnachweise und Lieferantenerklärungen verantwortlich sind.
Das Seminar behandelt nur die Themen Ursprungsnachweise und Lieferantenerklärung, wozu keine speziellen Vorkenntnisse der Ursprungsregeln erforderlich sind.
Für das Verständnis der insgesamt komplexen Ursprungsregeln (z.B. wie wird Ursprung erzielt) bietet der Kitzler Verlag spezielle Seminare z.B. Warenursprung & Zollpräferenzen bzw. Zoll-Lehrgänge an.
Ursprungsnachweise & Lieferantenerklärungen
Datum
Von 10.11.2020
8:30 - 17:30
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