Sie eignen sich durch die Fortbildung den nach § 11 GGBG erforderlichen Wissensstand zur Ausübung der Tätigkeit des/der Gefahrgutbeauftragten für den Verkehrsträger Schiene an. Damit verlängern Sie nach bestandener Prüfung Ihren EU-Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragte/-r der Schiene um weitere 5 Jahre.
Ideal für: Personen, deren EU-Schulungsnachweis auch die Gültigkeit für die Schiene einschließt und der zum Zeitpunkt der Prüfung noch höchstens 1 Jahr gültig ist.
Hinweis: Zum Kurs und zur Prüfung aktuelles RID-Handbuch und EU-Schulungsnachweis mitnehmen!
Datum
Von 08.04.2019
16:00 - 21:00
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Veranstalter
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01 476 77 5555Wo?
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