Verlängerung des EU-Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte der Schiene



Sie eignen sich durch die Fortbildung den nach § 11 GGBG erforderlichen Wissensstand zur Ausübung der Tätigkeit des/der Gefahrgutbeauftragten für den Verkehrsträger Schiene an. Damit verlängern Sie nach bestandener Prüfung Ihren EU-Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragte/-r der Schiene um weitere 5 Jahre.

Ideal für: Personen, deren EU-Schulungsnachweis auch die Gültigkeit für die Schiene einschließt und der zum Zeitpunkt der Prüfung noch höchstens 1 Jahr gültig ist.

Hinweis: Zum Kurs und zur Prüfung aktuelles RID-Handbuch und EU-Schulungsnachweis mitnehmen!

 

Datum

Von 12.11.2018
16:00 - 21:00

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