Voraussetzungen:
– Lenkerberechtigung für die Gruppe B (kein Probeführerschein!)
– Nachweis, dass mindestens das Jahr vor Ausstellung des Ausweises ein Pkw tatsächlich gelenkt wurde (z.B. durch Zulassungsschein)
– körperliche Leistungsfähigkeit
– Vertrauenswürdigkeit (innerhalb der letzten 5 Jahre: keine strafgerichtliche Verurteilung, kein Führerscheinentzug)
– vollendetes 20. Lebensjahr
– Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Ort des Verkehrsunfalles im Ausmaß von mindestens 6 Stunden
Datum
Von 07.03.2016 - 09.03.2016
17:30 - 21:00
iCalendar Termin Herunterladen |
Veranstalter
WIFI Kärnten GmbHKontakt
Wirtschaftskammer Kärnten, Sparte VerkehrTelefon
05 90904-505Wo?
Lade Karte ...