Gefördert wird der Kauf von erdgasbetrieben, für den Straßenverkehr zugelassenen, Kraftfahrzeugen, die für den Taxibetrieb angemeldet werden. Die Förderung gilt nur für Neufahrzeuge (Erstzulassung oder Tageszulassung), welche gekauft bzw. geleast worden sind. Bei Tageszulassung dürfen zwischen Herstellungsdatum und Verkaufsdatum maximal zwölf Monate liegen, der Kilometerstand darf maximal 50 Kilometer betragen. Nicht gefördert werden Gebraucht- und Vorführfahrzeuge.
Datum
Bis 31.12.2015
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