Das Kombi-Seminar beschäftigt sich am Vormittag intensiv mit den Lieferantenerklärungen mit oder ohne Präferenzursprungseigenschaft, die in Unternehmen häufig ausgestellt bzw. von Geschäftspartnern gefordert werden. Letztendlich dienen Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprungseigenschaften als Grundlage für die Ausstellung eines Präferenznachweises bei der Ausfuhr von Waren aus der EU, um im Importland Zollvorteile nutzen zu können.
Die Notwendigkeit, Ausstellung, Akzeptanz und Handhabung von Lieferantenerklärungen führen in der Praxis oft zu zahlreichen Fragen und Problemen. DAbei erweisen sich sehr oft das Verständnis über das Präferenzsystem der EU und die damit verbundenen Beurteilungen der präferentiellen Ursprungsregeln als besonders schwierig.
Am Nachmittag geht es vorwiegend um die Abkommen der EU mit Südkorea, Japan und Singapur, sowie die zukünftigen ASEAN Abkommen der EU (z.B. mit Vietnam, Indonesien), die von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung sind. Mit Anwendung dieser Abkommen werden Zölle nur dann beseitigt, wenn es sich um Ursprungserzeugnisse des jeweiligen Abkommens handelt. Importeure und vor allem Exporteure können von den Abkommen profitieren, wenn sie die Ursprungsregeln des jeweiligen Abkommens kennen und korrekt anwenden.
Erfahren Sie worauf es in der Praxis ankommt!
Zielgruppe:
Zollverantwortliche & Zollsachbearbeiter, Spediteure
Zolldeklaranten & Zollmitarbeiter bei Frächtern und Transporteuren
Export- und Importleiter
Verantwortliche aus Ministerien, Ämtern der Landesregierungen, Kammern & Gemeinden, Interessensvertretungen
Lieferantenerklaerungen & Neue Abkommen und Ursprungssysteme
Datum
Von 21.04.2020
8:30 - 17:30
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