Verlängerung des EU-Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte Allgemeiner Teil + Straße



Sie eignen sich durch die Fortbildung den nach § 11 GGBG erforderlichen Wissensstand zur Ausübung der Tätigkeit des/der Gefahrgutbeauftragten für den Verkehrsträger Straße an. Damit verlängern Sie nach bestandener Prüfung Ihren EU-Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragte/-r um weitere 5 Jahre.

Ideal für: Personen, deren EU-Schulungsnachweis zum Zeitpunkt der Prüfung noch höchstens 1 Jahr gültig ist.

Hinweis: Zum Kurs und zur Prüfung aktuelles ADR-Handbuch und EU-Schulungsnachweis mitnehmen!

Abschluss: Die Prüfung findet im Normalfall am ersten Mittwoch nach Kursende statt. Eine Anmeldung zur Prüfung (Veranstaltungsnummer 94790) ist erforderlich. Prüfungsgebühr: € 85.

Datum

Von 05.04.2019 - 09.04.2019
10:00 - 18:00

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