Voraussetzungen:
– Lenkerberechtigung für die Gruppe B (kein Probeführerschein!)
– Nachweis, dass mindestens das Jahr vor Ausstellung des Ausweises ein Pkw tatsächlich gelenkt wurde (z.B. durch Zulassungsschein)
– körperliche Leistungsfähigkeit
– Vertrauenswürdigkeit (innerhalb der letzten 5 Jahre: keine strafgerichtliche Verurteilung, kein Führerscheinentzug)
– vollendetes 20. Lebensjahr
– Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Ort des Verkehrsunfalles im Ausmaß von mindestens 6 Stunden
Datum
Von 02.11.2015 - 04.11.2015
17:30 - 21:00
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Veranstalter
WIFI Kärnten GmbHKontakt
Wirtschaftskammer Kärnten, Sparte VerkehrTelefon
05 90904-505Wo?
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