Die Förderung besteht weiterhin aus zwei Teilförderungen – einer Landesförderung (A) sowie einer zusätzlichen Förderung des Lebensministeriums (Klima-aktiv) (B). Die Förderungswerber haben ihre Fahrzeuge entsprechend zu kennzeichnen (C). Bitte beachten Sie unbedingt die unterschiedlichen Antragsmodalitäten.
Datum
Bis 31.12.2015
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